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Steuerberatung - Steuerdeklarationen

Sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich sind Steuererklärungen zu erstellen. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Unsere Beratung beginnt bei der Frage welche Belege eingereicht werden können bis hin zur Abgabe bzw. elektronischen Übermittlung der Steuererklärung beim Finanzamt. Über die jährliche Erstellung hinausgehend erstellen wir gerne mit Ihnen zusammen Steuerprognosen, um Ihre Steuerbelastung immer im Blick zu halten.

Einkommensteuererklärungen

Feststellungserklärungen

Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung

Umsatzsteuererklärung

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

Weitere Steuererklärungen

Die Steuerdeklaration ist neben der Steuerdurchsetzung und Steuergestaltung Kerngebiet der Steuerberatung. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus der Abgabenordnung und den Einzelsteuergesetzen.

Die private Steuererklärung ist vielen Menschen ein Ärgernis. Die Erbschaftssteuererklärung und die Schenkungssteuererklärung kommen im Alltag selten vor und werfen viele Fragen auf.

Für Unternehmer kommen unter gesetzlich bestimmten Voraussetzungen noch weitere Erklärungen wie die Umsatzsteuererklärung, Körperschaftssteuererklärung und Gewerbesteuererklärung hinzu. 

Ihre Steuererklärung wird den amtlichen Formularen entsprechend erstellt und digital übertragen, sofern dies sinnvoll oder vorgeschrieben ist.
Im gewerblichen Bereich nutzen wir die digitale Plattform der DATEV eG, auf der Sie vorbereitete Steuererklärungen prüfen können, bevor sie elektronisch versandt werden.

Vorsicht! Die verspätete oder unterlassene Abgabe einer Steuererklärung kann zu Schätzungen durch das Finanzamt führen und den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Hierdurch können Ihnen empfindliche Zusatzkosten wie Zinsen, Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge bis hin zu Zwangsgeldern entstehen. Eine Schätzung durch das Finanzamt befreit allerdings nicht von der Steuerdeklarationspflicht. Sollten Sie geschätzt worden sein, nehmen Sie schnell Kontakt zu uns auf, damit wir zeitnah Ihre Steuererklärung nachholen und fristgerecht Rechtsbehelf einlegen können, um zu verhindern, dass die nachgereichte Steuererklärung die Steuerlast nur noch steigern, nicht mindern kann (sogenannte Verschlechterung).

Die langjährige Erfahrung unserer Steuerberater und Kenntnis über die sich ständig aktualisierende Rechtslage ermöglicht uns, steuerliche Spielräume in Ihrem Interesse zu nutzen. Unsere Beratung ist auf eine steuerliche Ausgestaltung gerichtet, die ihre Steuer im rechtlich möglichen Rahmen optimiert. Eine langfristige Zusammenarbeit mit unserem Steuerbüro schafft Ihnen Freiraum und löst die Sorge vor einer Steuerprüfung.