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Bau- und Architektenrecht

Das Bau- und Architektenrecht gliedert sich im Wesentlichen in drei Bereiche. Das private Bau- und Architektenrecht, das öffentliche Baurecht und das Vergaberecht.

Die Hellnigk, Führ und Sozien GbR berät Sie in allen Bereichen rund um das Bauen. Dabei beraten wir ganzheitlich Bauträger, Alleinunternehmer, Generalbauübernehmer und Unternehmer, genauso, wie den privaten Bauherren. 

Ganzheitliche Bauberatung von der Planung bis zur Verwirklichung

Beratung und Vertretung in Bauvertragsangelegenheiten

Beratung und Vertretung in Baumängelverfahren

Beratung und Vertretung in Bauplanungsverfahren

Abwehr oder Durchsetzung von Bauordnungsverfügungen

Das so genannte Architektenrecht ist ein Oberbegriff für die Arbeit von Architekten betreffende Regelungen. Mithin beinhaltet das Architektenrecht die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Architekten, die Architektenhaftpflicht, das Berufsrecht der Architekten und die Architektenvergütung. Rechtsquellen des Architektenrechts sind vielfältig und finden sich in unterschiedlichen Gesetzen des Zivilrechts und des öffentlichen Rechts, in Satzungen, Verordnungen und Verträgen.
Im Rahmen der Beauftragung eines Architekten kann auch das Urheberrecht einschlägig sein.

Das Baurecht unterscheidet zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht. Auf dem Gebiet des privaten Baurechts finden sich Regelungen zur Rechtsbeziehung zwischen Bauherren, Bauunternehmern, Bauträgern, Handwerksbetrieben und Subunternehmen. Auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts bewegen sich Bauherren in der Regel schon während der Planungsphase. Im öffentlichen Baurecht finden sich Regelungen zum Rechtsverhältnis zwischen dem Vorhaben der Bauherren und den staatlichen Vorgaben, die durch den Bau und die Bauausführung einzuhalten sind. Im öffentlichen Baurecht geregelte staatliche Vorgaben sind beispielsweise die Erfordernis einer Baugenehmigung, der Flächenplan und Bebauungsplan, die Art und Weise zulässiger Bebauung und vieles mehr.

Wir beraten Sie ganzheitlich von der Planung bis zur Verwirklichung und begleiten Sie in Fragen nötiger Genehmigungen, Auflagen, Abrissverfügungen im öffentlichen Recht, sowie der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen im privaten Baurecht. Unser langjährige Praxiserfahrung und Expertise sind Ihr Vorteil in allen Fragen des Baurechts und Architektenrechts.