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Bau- und Architektenrecht

Rechtsanwalt Nils Buchartowski ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet neben der Nachlassabteilung der Kanzlei auch die Baurechtliche Abteilung.

Er und sein Team betreuen Mandanten rund ums Bauen. Dabei legt die Kanzlei Wert darauf, dass eine ganzheitliche Beratung stattfindet.

Im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes liegt die Beratungstätigkeit häufig auf der wirtschaftlichen Auswertung der Kosten und Risiken eines eventuellen Baurechtstreits. So ist es insbesondere Aufgabe der Kanzlei für den Ratsuchenden möglichst genau das entstehende Risiko einer Auseinandersetzung zu kalkulieren, damit der Ratsuchende darauf seine Entscheidung basieren kann. Dabei muss eine baurechtliche Auseinandersetzung nicht zwingend in einem Rechtstreit enden. Häufig kann auch mit einer entsprechenden Mediation ein kurzfristiges und Sachgerechtes Ergebnis erreicht werden. Wie jedes Rechtsgebiet hängt auch das Baurecht stark von den Interessen des Einzelfalles und des Einzelnen ab. Das Team um Rechtsanwalt Buchartowski ist dabei insbesondere auf folgende Beratung spezialisiert:

Ganzheitliche Bauberatung von der Planung bis zur Verwirklichung

Beratung und Vertretung in Bauvertragsangelegenheiten

Beratung und Vertretung in Baumängelverfahren

Beratung und Vertretung in Bauplanungsverfahren

Abwehr der Durchsetzung von Bauordnungsverfügungen

Eine besondere Spezialisierung des Bau- und Architektenrechtlichen Bereichs der Kanzlei ist das öffentliche Baurecht. Rechtsanwalt Buchartowski war viele Jahre als Ratsherr einer mittelständischen Kommune tätig. Dort hat er intensive Einblicke in die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Funktion der Kommunen bekommen. Bis zum heutigen Tage nützt dieses Wissen, um Verwaltungsvorgänge einfacher und transparenter zu Gestalten.

Rechtsanwalt Buchartowski tritt in diesem Bereich nicht nur mehrfach im Jahr als Dozent und Gastredner auf. Er vertritt auch mehrere öffentlich-rechtliche Körperschaften in diesen Bereichen.

Neben dem öffentlichen Baurecht berät die Kanzlei auch im privaten Baurecht. Das private Baurecht ist häufig durch die besondere Beziehung zwischen Bauherren und Bauunternehmer geprägt. Hier Berät die Kanzlei insbesondere im Bereich der Generalübernehmer und Generalunternehmer.

Häufig ist gerade in einem Mängelfall schnelles Handeln gefordert. Insbesondere bei einem hohen Mängelschaden, z.B. wenn ein Gewerk nicht korrekt ausgeführt worden ist und Folgegewerke deswegen ihre Arbeit nicht verrichten können, ist schnelles und professionelles Handeln gefragt. Es muss in kürzester Zeit die richtigen baurechtlichen Weichen gestellt werden, damit der wirtschaftliche Schaden nicht noch größer wird.

Nicht zuletzt gehören zum Baurecht allerdings auch Fehler bei der Bauüberwachung. Häufig kommt es im Konflikt zwischen dem ausführenden Handwerker oder Bauunternehmer, dem Planer und dem Bauüberwacher zum Streit darüber, welcher im Schadensfall zu Haften hat. Es ist eine sehr spezielle und eigene Rechtsdokmatik zu beachten, die dem Profi überlassen werden sollte.

Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Buchartowski konnte in seiner Karriere bereits Dutzende Abrissverfügungen abwehren und mindestens genauso viele Baugenehmigungen für seine Mandanten erstreiten. Da gerade das Private Bau- und Architektenrecht genauso wenig wie das öffentliche Baurecht Kernpunkte der juristischen Ausbildung sind, sollte man hier einem über Grundkenntnisse hinaus qualifizierten Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aufsuchen um bestimmte bauspezifische Probleme gut lösen zu können.