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Notare - Gesellschaftsrecht

Wir verfügen über ein erfahrenes Team von Notaren und gesellschaftsrechtlich qualifizierten Mitarbeitern für die Konzeptionierung und Verwirklichung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Vorhaben. Wir helfen Ihnen bei der Gründung von Gesellschaften, deren Umgestaltung sowie der Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Eine Beurkundung von Treuhandverträgen sowie Änderungen eines Gesellschaftsvertrages können Sie bei uns rechtssicher durchführen. Auch Änderungen in der Zusammensetzung der Gesellschaft wie Aufnahme und Austritt von Gesellschaftern können Sie mit Hilfe unserer Notare beanstandungsfrei und wirksam vollziehen. Somit können Sie sicher sein, dass die im Gesellschaftsrecht stark ausgeprägten formalen Anforderungen jederzeit beachtet werden und die von Ihnen gewünschten gesellschaftsrechtlichen Vorhaben zutreffend umgesetzt werden.

Gesellschaftsgründungen

Gestaltung von Gesellschaften, Gesellschaftsverträgen und Satzungen

Umgestaltung einer Gesellschaft einschließlich Umwandlungsmaßnahmen

Unternehmenskäufe / -verkäufe und Anteilsübertragungen

Treuhandverhältnisse

Aufnahme und Austritt und von Gesellschaftern

Gesellschaftsvertragsänderungen

Notarielle Begleitung Ihrer Unternehmensgründung 

Die notarielle Beratung von Gründern und Beurkundung des gemeinsamen Gründungsvertrages schafft Rechtssicherheit und beugt späteren Missverständnissen und Rechtsstreitigkeiten vor. Unsere Arbeit bei Unternehmensgründungen beginnt mit einer Erstberatung, während derer wir die wichtigsten Inhalte festhalten und bei der Wahl der am besten geeigneten Rechtsform unterstützen. Anschließend entsteht der Entwurf Ihres Gesellschaftsvertrages. Sobald ein Gründungsvertrag abschließend gestaltet ist und notariell beurkundet wurde, nimmt Ihr Notar, sofern Ihr Unternehmen in größerem Umfang kaufmännisch tätig werden soll, die Eintragung in das Handelsregister vor. Hierfür arbeiten wir die erforderlichen Handelsregisteranmeldungen aus und beglaubigen sie.

Mit dem Handelsregistereintrag schaffen sie Transparenz, geben Partnern und Kunden die Möglichkeit, den Handelsregistereintrag zu Informationszwecken einzusehen. Außerdem schützen Unternehmen mit dem Handelsregistereintrag ihren Firmennamen.

Langjährige Praxiserfahrung und eine hohe Expertise befähigen unser Notariat zu einer ganzheitlichen Beratung und Begleitung in allen Fragen des Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Sie von der Erstberatung an bei Ihrer Gründung und sind in allen Vertragsanpassungen, Umfirmierungen, bei Gesellschafterwechseln und vielen weiteren Fragen Ihr Garant für eine rechtssichere Vertragsgestaltung. In rechtlichen Fragen über das Notariat hinaus beraten Sie außerdem unsere Fachanwälte aus dem Gesellschaftsrecht.