Notare – Familienrecht
Eheverträge
Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Zugewinnausgleich
Versorgungsausgleich
Sorge-und Umgangsrecht
Adoption Minderjähriger und Erwachsener
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Ebenso durch einen Notar beurkundungspflichtig sind Regelungen zur Übertragung einer gemeinsamen Immobilie, sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. In der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können Partner im Voraus Regelungen treffen, die sonst gerichtlich geregelt werden müssten. Dies umfasst im Besonderen das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Fragen des Unterhalts, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, Zugewinnausgleich und Vermögensübertragungen, die Tilgung gemeinsamer Schulden, steuerliche Angelegenheiten und einige Fragen mehr.
Einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit im Rechtsbereich des Familienrechts nimmt die Gestaltung und Beurkundung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, sowie die Beratung hierzu ein.
Wir empfehlen jedem Volljährigen unabhängig vom Alter die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, da andernfalls ein gerichtlicher Betreuungsfall im Vorsorgefall eintreten kann.
Da das Gesetz in diesem Fall wenig Sicherheit bietet, empfiehlt sich nichtehelichen Lebensgemeinschaften beim gemeinsamen Immobilienerwerb die Regelung der Folgen einer Trennung oder dem Tod im Rahmen eines notariellen Vertrages.