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Notare – Familienrecht 

Im Bereich der notariellen Tätigkeit im Familienrecht sind wir für Sie sowohl vorsorgend wie auch konfliktlösend tätig. Wir gestalten für Sie zu Beginn und im Verlaufe Ihrer Ehe ausgewogene Eheverträge, die Ihnen helfen, rechtssichere und angemessene Regelungen für den Fall einer etwaigen Trennung oder Scheidung zu finden. Diese betreffen unter anderem die Zahlung von Unterhalt, die Aufteilung von Vermögenswerten sowie den Zugewinn- und Versorgungsausgleich. Für den Fall des Scheiterns Ihrer Ehe helfen wir Ihnen, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen abzuschließen, die es Ihnen ermöglichen, einvernehmliche und konfliktfreie Regelungen zu schaffen. Darüber hinaus helfen wir Ihnen im Bereich der Minderjährigen- und Erwachsenenadoption. Schließlich helfen wir Ihnen, die in der Praxis immer wichtigeren Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen rechtssicher, individuell und entsprechend Ihren Wünschen abzuschließen. 

Eheverträge

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen 

Zugewinnausgleich

Versorgungsausgleich

Sorge-und Umgangsrecht

Adoption Minderjähriger und Erwachsener

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Viele Verträge im Familienrecht setzen eine notarielle Beurkundung voraus. Dies gilt zum Beispiel für Eheverträge, die die Zugewinngemeinschaft ausgestalten und Regelungen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich treffen. Ein Ehevertrag verschafft Rechtssicherheit und beugt im Streitfall teuren und kräftezehrenden Rechtsstreitigkeiten, aber auch Missverständnissen vor.

Ebenso durch einen Notar beurkundungspflichtig sind Regelungen zur Übertragung einer gemeinsamen Immobilie, sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. In der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung können Partner im Voraus Regelungen treffen, die sonst gerichtlich geregelt werden müssten. Dies umfasst im Besonderen das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, Fragen des Unterhalts, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, Zugewinnausgleich und Vermögensübertragungen, die Tilgung gemeinsamer Schulden, steuerliche Angelegenheiten und einige Fragen mehr.

Einen Schwerpunkt unserer notariellen Tätigkeit im Rechtsbereich des Familienrechts nimmt die Gestaltung und Beurkundung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten, sowie die Beratung hierzu ein.

Wir empfehlen jedem Volljährigen unabhängig vom Alter die Erteilung einer Vorsorgevollmacht, da andernfalls ein gerichtlicher Betreuungsfall im Vorsorgefall eintreten kann.

Da das Gesetz in diesem Fall wenig Sicherheit bietet, empfiehlt sich nichtehelichen Lebensgemeinschaften beim gemeinsamen Immobilienerwerb die Regelung der Folgen einer Trennung oder dem Tod im Rahmen eines notariellen Vertrages.