Internationales Steuerrecht
Aus diesem Grund bieten wir steuerliche Beratung u.a. in den folgenden Bereichen an:
Deklaration der Auslandsaktivitäten im Inland
Beratung zur Gründung ausländischer Gesellschaften
Arbeitnehmerentsendungen (Inbound und Outbound)
Umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachverhalten
Besonders für Unternehmen sind internationale Beziehungen immer häufiger Bestandteil der alltäglichen Betriebsführung. Wir beantworten steuerliche Fragen, die im Rahmen Ihrer internationalen Betätigung aufkommen und begleiten Sie bei der Planung und dem Aufbau internationaler Strukturen.
Unter Berücksichtigung des Steuersatzgefälles zwischen unterschiedlichen Staaten, entstehen Chancen der Steueroptimierung, wenn beispielsweise Gewinne im möglichen Umfang in Staaten mit niedrigerer Steuer verlagert werden können. Wir beobachten außerdem die unterschiedlichen Steuervergünstigungen im internationalen Raum. So vergünstigen einzelne Staaten zum Beispiel Steuern bei unternehmerischen Aktivitäten in Forschung und Entwicklung. Wir prüfen, wo Ihr Unternehmen welche steuerrechtlichen Vorteile genießt und entwickeln Konzepte zu optimalen Ausrichtung Ihrer Organisation, beugen aber auch steuerlichen Risiken internationaler Betätigung vor.
Ausländische Unternehmen, die sich in Deutschland unternehmerisch betätigen, hier eine Betriebsstätte aufbauen oder eine Tochtergesellschaft gründen, beraten wir in allen steuerrechtlichen Belangen. Im Herzen des Ruhrgebiets und Nähe zur Grenzregion, begegnen uns internationale Steuerfälle täglich und bilden einen großen Anteil unserer Mandantschaft. Mit dieser Erfahrung beraten wir sie als ausländisches Unternehmen in Deutschland in Fragen der strengen Anzeige- und Dokumentationspflichten und übernehmen die Erledigung für Sie.