Rechtsanwälte - Familienrecht
Scheidung
Unterhalt
Zugewinn
Versorgungsausgleich
Sorge-und Umgangsrecht
Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Erwirkung und Durchsetzung von einstweiligen Verfügungen
Partnern, die heiraten möchten, ist ein Ehevertrag empfohlen, da er Rechtssicherheit schafft und im Streitfall teuren und kräftezehrenden Rechtsstreitigkeiten, aber auch Missverständnissen vorbeugt. So können im notariellen Ehevertrag bereits vor dem Bund der Ehe, aber auch während der Ehe Rechtsfolgen für den Fall der Eheauflösung vereinbart werden. Hierzu zählen unter anderem Unterhaltsansprüche und das Güterrecht. Das Notariat unseres Hauses berät Sie hier gerne weiterführend, gestaltet und beurkundet den Ehevertrag für Sie.
Ein weiterer Schwerpunkt im Familienrecht sind das Sorgerecht und Umgangsrecht, sowie Fragen zum Kindesunterhalt. Kinder verbleiben nach einer Trennung oder Scheidung regelmäßig bei einem der Eheleute. Somit erfüllt nur noch einer der beiden Ehepartner die gesamte Unterhaltsleistung in Form der tatsächlichen persönlichen Versorgung, dem Naturalunterhalt, der minderjährigen Kinder. Für den Ehepartner, der diese Leistung nicht erbringt, weil die Kinder nicht bei ihm leben, besteht die Pflicht, Barunterhalt als finanzielle Unterstützung zu erbringen.
Bei volljährigen Kindern, die einer ordnungsgemäßen Schulausbildung nachkommen, besteht der Anspruch auf Barunterhalt bis zum 21. Lebensjahr.
Unsere Rechtsanwälte im Familienrecht beraten und vertreten Sie in allen Fragen auf diesem Rechtsgebiet sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich.