Startseite » Interdisziplinär
Notariat der Kanzlei Hellnigk Fuehr und Sozien GbR in Oberhausen mit den Fachgebieten Immobilienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht

Interdisziplinäre Sozietät

Die Mitglieder der Sozietät beraten und vertreten Sie – interdisziplinär mit einem Notariat, Steuerbüro und einer Rechtsanwaltskanzlei.

Die interdisziplinäre Ausrichtung unserer Sozietät bietet unserer Mandantschaft den Vorteil umfassender Beratung, Betreuung und Vertretung aus einem Hause. Dabei sind die Berufsträger ausgewiesene Experten auf Ihrem Gebiet, alle unsere Rechtsanwälte sind Fachanwälte in ihrem Schwerpunktbereich. Mit einer starken Spezialisierung auf die notarielle, steuerrechtliche und anwaltliche Unternehmensberatung konnten wir uns bei Firmen unterschiedlicher Größenordnungen etablieren, sprechen die Sprache von Entrepreneuren, haben stets die unternehmerische Auswirkung von Sachverhalten im Blick und konnten uns so eine breite Mandantschaft aus erfolgreichen Unternehmerinnen und Unternehmern aufbauen.
Wir begleiten Unternehmer von der Gründungsberatung, über die notarielle Beurkundung und jahrelangen steuerrechtliche sowie anwaltliche Beratung bis hin zur Organisation der Unternehmensnachfolge und der Testamentsvollstreckung.

Nachlass und Vermögensnachfolge 

Eine der Kernkompetenzen unserer Sozietät ist das Erbrecht allgemein und speziell die Vermögensnachfolge unter Lebenden sowie von Todeswegen. Die Kanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in Sachen Unternehmensnachlässe und Immobiliennachlässe. Zwei Fachanwälte im Erbrecht sind Experten in der Nachlassplanung und Nachlassabwicklung.

Hierbei verfolgen wir ein ganzheitliches Konzept umfassender Beratung und Vertretung.
Wir beraten in allen Phasen der Vermögensnachfolge. Wir beraten Erblasser bei der Planung und Organisation ihres Nachlasses für den Todesfall, begleiten Unternehmer auf Wunsch aber auch zu Lebzeiten bei der Abwicklung der Vermögensnachfolge unter Lebenden.

Gemeinsam mit unseren Fachanwälten im Erbrecht, betreuen vier Notare den Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.
Neben dem klassischen Testament gestalten wir regelmäßig Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente flankiert von Maßnahmen zur Vermögensübertragung auf die nächste Generation schon zu Lebzeiten.

In Fällen der Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge unter Lebenden verstärken zu dem unsere spezialisierten Steuerberater die Beratungen um die steuerrechtliche Perspektive. Besonders bei größeren Unternehmen oder Immobiliennachlässe, aber auch bei größerem Privatvermögen, ist die steuerrechtliche Beratung und Begleitung unserer Steuerberater bereits vor der Vermögensübertragung unerlässlich. Durch diese umfassende Betreuung und Steueroptimierung verhindern wir unnötig hohe Kosten gegenüber dem Finanzamt.
Zudem kommen unsere Steuerberater zur Gestaltung einer optimalen Erbschaftssteuererklärung zum Einsatz.

Unser zertifizierter Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger ist auch als Fachanwalt für Erbrecht auf die Verwirklichung des Willens von Erblassern spezialisiert. Zu diesem Zweck verteidigt der Testamentsvollstrecker nach dem Tode des Erblasser seinen letzten Willen und regelt das Erbe alleine im Interesse des Erblassers, sodass dieser auch über den Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen hat. Hierbei verteilt der Testamentsvollstrecker den Nachlass unter den Erben oder verwaltet den Nachlass im Rahmen der Dauertestamentsvollstreckung im Interesse des Erblassers, wenn der Erbe beispielsweise minderjährig ist und sein Vormund oder auch die Eltern keinen Zugriff auf den Nachlass erhalten sollen.

Die unternehmerische Prägung unserer Sozietät als interdisziplinäres Kompetenzzentrum verschafft uns wichtige Erfahrung aus jahrelanger Praxis und Ausbildung auch im Bereich der Unternehmensnachfolge.
Leider kommt es noch häufig vor, dass Unternehmer die Unternehmensnachfolge nicht regeln. Im Falle von Tod oder schwerer Erkrankung des Unternehmers entstehen dadurch massive Probleme, die in einigen Fällen zur Insolvenz oder Auflösung des Unternehmens führen. Hieraus ergeben sich einschneidende Folgen für die finanzielle Absicherung des eigenen Ruhestandes, der Pflege und der Familie.
Nehmen Sie daher frühzeitig Kontakt zu uns auf und lassen sich weitsichtig zur Unternehmensnachfolge beraten, um mit einem sicheren Gefühl Ihr Unternehmen als Hinterlassenschaft Ihres weltlichen Wirkens auf- und auszubauen.

Kanzleihistorie



30.04.1985
Herr Rechtsanwalt Hellnigk eröffnet Anwaltskanzlei auf der Goebenstraße in Oberhausen
1986
Sozietätsgründung mit Herrn Steuerberater Werner Führ
01.01.1989
Umzug auf die Lothringer Straße in Oberhausen
1991
Herr Rechtsanwalt Joachim Weiss tritt in die Sozietät ein
1997
Herr Steuerberater Thomas Deichsel tritt in die Sozietät ein
2001
Herr Rechtsanwalt und Notar Wilhelm Creutz tritt der Sozietät bei
2006
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Wilhelm Creutz scheidet altersbedingt aus der Sozietät aus
2006
Herr Rechtsanwalt Maik Zyber wird Sozius
2015
Herr Steuerberater Dr. André Kaponig tritt in die Sozietät ein
2016
Herr Rechtsanwalt Jochen Feldmann wird Sozius
2022
Herr Steuerberater Thomas Deichsel scheidet aus der Sozietät aus
2022
Herr Steuerberater Christian Garden tritt in die Sozietät ein
2022
Herr Rechtsanwalt Nils Buchartowski wird als Rechtsanwalt angestellt
2024
Herr Rechtsanwalt Carsten Meiners wird als Rechtsanwalt angestellt