Ärzte / Heilberufe
Die besonderen Anforderungen von Ärzten, Zahnärzten, Pflegeeinrichtungen und weiteren Angehörigen der Heilberufe erfordern konkrete Detailkenntnisse aus dem Alltag der Heilberufe. Unsere auf Ärzte und Heilberufe spezialisierten Steuerberater haben langjährige Erfahrung in der Beratung medizinischer Fachleute aus unterschiedlichen Fachrichtungen mit diversen Spezialisierungen und den verschiedensten Rahmenbedingungen in Sachen Praxisgröße und Ausstattung.
Wir beraten Ärzte von der Assistenzarztzeit bis zur Praxisgründung, beraten Sie bei der Etablierung Ihrer Praxis und begleiten Sie bis zur Praxisübergabe und in der Rente.
Aus diesem Grund beraten wir neben den typischen auch weitere Anwendungsfelder in einer Arztpraxis.
Diese seinen folgend kurz dargestellt:
Lohnbuchführung
Buchhaltung
Abschlusserstellung
Betreuung von Betriebsprüfungen
Beratung im Rahmen der Praxisveräußerung/-übertragung
Beratung im Rahmen des Praxiserwerbs
Steuerplanung, insbesondere in den ersten Jahren der Selbstständigkeit
Neben der Steuererklärung sowie der Gewinn- und Liquiditätsplanung beraten wir Sie umfangreich und interdisziplinär in allen Fragen der Existenzgründung. Profitieren Sie hierbei auch von den Notaren und Rechtsanwälten unserer Sozietät.
Und wenn Sie die Praxis dann eines Tages abgeben möchten, beraten wir Sie bei der Steueroptimierung, Vermögensverwaltung und Vertragsgestaltung. Wir kümmern uns um Zahlen, Steuern und Verträge, damit Sie den Kopf frei haben, für Ihren unternehmerischen Erfolg.
Ganzheitliche Begleitung einer vollständigen Ärztekarriere in einem Haus. Theoretisches Wissen hilft in einem derart spezialisierten Bereich wenig, ohne vergleichbare Mandate und Berufserfahrung. Unser Mandantenstamm in den medizinischen Berufen und langjährige Praxiserfahrung sind unsere Referenz in steuerrechtlichen Fragen von Ärzten, Zahnärzten und weiteren Angehörigen der Heilberufe.