Ärzte / Heilberufe
Die steuerliche Beratung von Ärzten nimmt einen immer größeren Stellenwert ein. Dies hat vor allem damit zu tun, dass die administrativen Anforderungen an Ärzte weiter steigen und die ursprüngliche Arztpraxis immer mehr „unternehmerisch“ geführt werden muss.
Aus diesem Grund beraten wir neben den typischen auch weitere Anwendungsfelder in einer Arztpraxis. Diese seinen folgend kurz dargestellt:
Lohnbuchführung
Buchhaltung
Abschlusserstellung
Betreuung von Betriebsprüfungen
Beratung im Rahmen der Praxisveräußerung/-übertragung
Beratung im Rahmen des Praxiserwerbs
Steuerplanung, insbesondere in den ersten Jahren der Selbstständigkeit
Insbesondere durch die kanzleiinterne Zusammenarbeit mit unserem Rechtsanwalt für Medizinrecht können damit neben den steuerlichen auch sämtliche rechtliche Aspekte in einer Hand abgebildet werden.