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Notare – Erbrecht

Um Streitigkeiten nach dem Todesfall zu vermeiden und steuerlichen Nachteilen vorzubeugen, sollten Sie sich frühzeitig um eine klare und professionelle Regelung des Nachlasses kümmern. Die in unserer Sozietät tätigen Notare bieten Ihnen aufgrund ihrer großen Erfahrung eine an Ihren persönlichen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bei der Abfassung von Testamenten, Erbverträgen sowie bei der Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei der Gestaltung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen.

Auch als Erbe können Sie auf unsere Hilfe zurückgreifen. Hier bieten wir insbesondere die Beurkundung von Erbscheinsanträgen einschließlich Erbausschlagungen sowie den Entwurf, die Betreuung und die Beurkundung von Erbauseinandersetzungen zur Abwicklung eines Nachlasses an.

Testament

Erbvertrag

vorweggenommene Erbfolge

Unternehmensnachfolge

Übertragungsverträge

Vorsorgevollmachten

Betreuungs- und Patientenverfügung

Erbscheinsanträge

Testamentsvollstreckung

Spätestens, wenn ein Angehöriger verstirbt und viele Angelegenheiten rund um den Nachlass zu erledigen sind, betrifft das Erbrecht jeden.

Im Zusammenhang mit dem Ableben stellen sich viele Fragen, die besser zu Lebzeiten geklärt werden. Besonders wichtig sind hierbei die Fragen, wer wird Erbe? Brauche ich ein Testament? Was ist beim Testament zu beachten? Wer könnte einen Pflichtteilsanspruch geltend machen? Welche steuerlichen Belastungen haben die Erben zu erwarten?

Aber auch als Erbe kommen dringende Fragen auf Sie zu.
Benötige ich einen Erbschein? Wo erhalte ich einen Erbschein? Was kostet der Erbschein? Hinterlässt der Verstorbene Schulden? Wie kann die eigene Haftung für Schulden des Verstorbenen begrenzt werden?

Digitaler Nachlass 
In Zeiten rasanter Digitalisierung, werden viele Dienste digital genutzt und Rechtsgeschäfte vollständig online abgewickelt. Sowohl im digitalen, wie im analogen Bereich, gilt in diesen Fällen das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgeführte Erbrecht (BGH Urteil vom 12.06.2018, III ZR 183/17). Erben sollten also nach Ihrem Tod schnell und unkompliziert, zum Beispiel durch schriftliche Erfassung, nachvollziehen können, welche digitalen Dienste Sie genutzt haben und welche Reglungen dort für den Todesfall vereinbart wurden. Hier ist zum Beispiel zu klären, ob ein Vertrag automatisch erlischt oder eine Kündigung notwendig ist.

Wir sind erfahrene Experten auf dem Gebiet des Erbrechts und begleiten Sie sicher und kompetent in allen Fragen.