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Notare - Bauträgerverträge

Unser erfahrenes Team von Notaren berät Sie umfassend beim Abschluss eines Bauträgervertrages und gestaltet Bauträgerverträge.
Im Rahmen des Immobilienverkaufs entfaltet ein Bauträgervertrag nur Gültigkeit, soweit er notariell beurkundet ist. Zweck des Beuurkundungszwangs an dieser Stelle ist, dass der unparteiische Notar die Vertragsparteien aufklärt und vor dem Eingehen von unerkannten Verpflichtungen schützt, die so genannte Warnfunktion. Außerdem sollen die getroffenen Vereinbarungen durch den Notar als Zeugen beweisbar sein (Beweisfunktion). Abschließend soll die Gültigkeit des Bauträgervertrages gewährleistet sein (Gültigkeitsgewähr) und eine fachliche Beratung der Vertragsparteien erfolgen (Beratungsfunktion).

Unsere Leistungen für Bauträger, Käufer und beide Vertragsparteien im Rahmen der Beurkundung

Beratung vor Vertragsabschluss

Gestaltung eines Bauträgervertrags

Notarielle Beurkundung von Bauträgerverträgen

Prüfung von Bauträgerverträgen

Beratung und rechtliche (durch unsere Anwälte) Vertretung bei Streitigkeiten nach Vertragsabschluss

Ein Bauträgervertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Bauträger und einem Immobilienkäufer, bei der ein Bauträger verpflichtet wird, dem Käufer eine Immobilie zu bauen und im Anschluss das Eigentum an der Immobilie, der Wohnung und gegebenenfalls dem dazugehörigen Grundstück zu übertragen. Mithin besteht ein Bauträgervertrag aus der Verpflichtung des Bauträgers zur Durchführung einer Baumaßnahme und zum anschließenden Verkauf eben jener.

Bauträgerverträge sind für die beteiligten Parteien mit erheblichen Verpflichtungen verbunden, sodass sich auch vor der notariellen und unparteiischen (!) Beurkundung eine rechtliche Beratung zwingend aufdrängt. So kann der Bauträgervertrag nachteilige Vertragsklausen für den Käufer enthalten oder den Bauträger zu Leistungen, die er nicht erfüllen kann, verpflichten.
Besonders auf Seiten des Bauträgers ist eine gute Beratung vorab existenziell, da Bauträger nur in eingeschränktem Umfang von der im Bauträgervertrag festgeschriebenen Bauausführung abweichen darf.

Langjährige Praxiserfahrung aus der Betreuung von Bauunternehmen und eine hohe Expertise befähigen unser Notariat zu einer umfassenden Beratung von Bauträgern und Immobilienkäufern. Profitieren Sie von der interdisziplinären Ausrichtung unseres Hauses und werden vollumfänglich von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren unserer Sozietät beraten. Ihr Projekt wird so aus dem Blickwinkel der unterschiedlichen Disziplinen betrachtet und kann aus einem Hause beraten, beurkundet und rechtlich verteidigt werden. Unsere Steuerberater begleiten Sie gerne bei der steuerrechtlichen Optimierung Ihres Anliegens.