Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten im Arbeitsrecht sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

Auf Arbeitgeberseite beraten wir bei der Vertragsgestaltung, im laufenden Arbeitsverhältnis und im Rahmen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zudem begleiten wir Arbeitgeber bei Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich Verhandlung und Abschluss von Sozialplänen und Interessenausgleichen.

Auf Arbeitnehmerseite liegt ein Schwerpunkt in der Durchführung von Kündigungsschutzverfahren sowie in der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Entgeltansprüchen.

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Hilfestellung bei laufender Personalarbeit

  • Kündigungsschutzverfahren

  • Verhandlung und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen

  • Prozessuale Vertretung in Urteils- und Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht