Immobilienrecht

Die Notare Hellnigk, Weiss und Zyber stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern vornehmlich als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Nicht als Vertreter einer Partei, sondern als unabhängige und neutrale Betreuer der Beteiligten beraten und beurkunden die Notare unserer Kanzlei insbesondere auf den Gebieten des Immobilienrechts.

  • Übertragung von Immobilien und Erbbaurechten

  • Bildung von Wohnungs- und Teileigentum

  • Bauträgerverträge

  • Bestellung und Löschung von Grundpfandrechten

  • Einräumung eines Nießbrauchs- oder Wohnrechts