Startseite » Testamentsvollstreckung

Rechtsanwälte Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass nach dem Ableben des Erblassers die Wünsche desselben effizient und möglichst ohne großen Streit durchgesetzt werden. Dabei ist der Testamentsvollstrecker einzig an die Wünsche und Vorstellungen des Erblassers gebunden. So erlangt der Erblasser auch über den Tod hinaus die Möglichkeit, auf seinen Nachlass einzuwirken.
Profitieren Sie von der interdisziplinären Ausrichtung unseres Hauses und werden vollumfänglich von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren unserer Sozietät beraten.

Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)

Durchsetzung Ihres letzten Willens nach dem Tod

Sichere Unternehmensnachfolge nach dem Tod

Interdisziplinäre Beratung und Vertretung

Was sind Gründe für eine Testamentsvollstreckung?

Grundsätzlich gibt es mehrere Konstellationen, in denen Sie über den Einsatz eines Testamentsvollstreckers nachdenken sollten.


Soweit mehrere Erben vorhanden sind, ist Streit unter den Erben nahezu vorprogrammiert. Ein Testamentsvollstrecker kann hier die Lage entspannen. Der Testamentsvollstrecker wickelt selbständig den Nachlass ab und verteilt die Nachlassgegenstände nach dem Willen des Erblassers.
Dies sorgt unter der Erbengemeinschaft meist nachhaltig für eine Befriedung.

Ein anderer Grund für eine Testamentsvollstreckung ist, dass das Erbe möglicherweise durch besondere Probleme und Herausforderungen belastet ist. So ist es beim Vererben von Unternehmen oder Mietshäusern üblich, übergangsweise eine Testamentsvollstreckung anzuordnen, um den Erben zu entlasten und ihn in die Aufgabe als Firmennachfolger hineinwachsen zu lassen.
Für eine fest im Testament angegebene Zeit verwaltet und führt der Testamentsvollstrecker den Nachlass, um ihn zu einem durch den Erblasser bestimmten Zeitpunkt an den Erben zu übergeben.
Auch hier können Sie über den Tod hinaus auf Ihren Nachfolger einwirken und zum Beispiel bestimmen, dass der Erbe vor Übergabe des Nachlasses an ihn zunächst eine Lehre abschließen muss.

Ein weiterer Grund eine Testamentsvollstreckung anzuordnen besteht darin, dass ein möglicher Erbe noch minderjährig ist.
Bei minderjährigen Erben würden die Vormünder oder Eltern über den Nachlass entscheiden können und so einen direkten Zugriff auf den Nachlass erhalten. Dies soll zumeist vermieden werden. Ein Testamentsvollstrecker ist nur an den Willen des Erblassers gebunden und soll in diesen Fällen den Nachlass bis zur Volljährigkeit des Erben verwalten und verwahren.

Letztlich kann auch eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet werden. Eine Dauertestamentsvollstreckung kann bis zu 30 Jahre lang aufrecht erhalten werden. In diesem Zeitraum soll der Testamentsvollstrecker den Nachlass dauerhaft verwalten und fördern und die Gewinne an den Erben herausgeben.
Dies ist gerade dann eine übliche Form der Testamentsvollstreckung, wenn der Erbe selbst dauerhaft nicht in der Lage ist, einen Nachlass zu verwalten, insbesondere bei Erben mit kognitiven Einschränkungen.

Wie setzen Sie einen Testamentsvollstrecker ein? 

Hierzu bedarf es lediglich eines Testaments, in welchem Sie die Testamentsvollstreckung anordnen und im besten Fall einen Testamentsvollstrecker benennen, der zum Zeitpunkt Ihres Ablebens noch lebt.