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Nils Buchartowski
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
Full-Service-Kanzlei für alles rund ums Erbrecht
Hier finden Sie Ihren erfahrenen Fachanwalt für Erbrecht in Oberhausen
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Fachkundige Experten
Über 40 Jahre Erfahrung
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Erfahrener Fachanwalt für Erbrecht in Oberhausen
Erben Sie, was Ihnen zusteht
Der Tod eines Menschen wirft oft komplexe Fragen zur Erbschaft auf. Besonders, wenn es um den Pflichtteil geht – den gesetzlichen Mindestanteil für nahe Angehörige – wird schnell deutlich, wie wertvoll die Expertise eines erfahrenen Fachanwalts für Erbrecht ist. Wer als rechtmäßiger Erbe gilt, wie der Pflichtteil berechnet wird und welche Ansprüche tatsächlich bestehen, gehören zu den wesentlichen Fragestellungen.
In unserer Kanzlei in Oberhausen steht Ihnen für jeden Fall ein spezialisierter Fachanwalt für Erbrecht zur Seite, um Pflichtteilsansprüche sicher und konfliktfrei durchzusetzen und den Nachlass gemäß den rechtlichen Bestimmungen zu regeln.
Leistungsbereiche unserer Kanzlei für Erbrecht in Oberhausen
Wir kümmern uns um Ihr Erbe
Durchsetzung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen
Wir setzen Ihre Rechte durch, um von Dritten relevante Informationen oder Vermögenswerte zu erhalten und somit eine vollständige Erbverteilung zu gewährleisten.
Erbauseinandersetzung und -durchsetzung
Im Falle einer Erbstreitigkeit stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Interessen und Erbschaftsansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Feststellung des Erbrechts
Im Erbscheins- oder Klageverfahren klären wir auf, wer rechtmäßiger Erbe ist.
Nachlassverwaltung
Unsere eigene Nachlassabteilung setzt die erbrechtliche Theorie in die Praxis um und wickelt Nachlässe im Rahmen von Nachlasspflegschaften und Testamentsvollstreckungen ab. Von unseren umfassenden Praxiserfahrungen profitieren Sie. Hier erhalten Sie die passende Beratung.
Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Ihr Fachanwalt für Erbrecht vertritt Ihre Ansprüche auf den gesetzlichen Pflichtteil und Ergänzungsansprüche und setzt diese gegebenenfalls gerichtlich durch.
Regressvertretung
Wenn Sozialhilfebehörden Erstattungsansprüche nach § 102 SGB XII stellen, setzen wir Ihre Rechte durch, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Schenkungen
Wir beraten bei Geschenken unter Lebenden und der Frage nach der Anrechnung im Todesfall.
Steuerliche Beratung im Erbrecht
Eine umfassende steuerliche Beratung ermöglicht es, erbschaftssteuerliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Eine individuelle steuerrechtliche Analyse erhalten sie hier.
Testamentserstellung und -prüfung
Wir erstellen Ihnen ein rechtssicheres Testament und überprüfen bestehende Testamente auf ihre Gültigkeit und Wirksamkeit. Erfahren Sie hier mehr.
Testamentsvollstreckung
Mit unserer umfassenden Praxiserfahrung gewährleisten wir, dass der letzte Wille des Erblassers korrekt umgesetzt und alle erbrechtlichen Pflichten erfüllt werden, insbesondere bei komplexen Erbschaften.
Unternehmensnachfolge
Wir planen mit Ihnen Ihre Unternehmensnachfolge, sowohl im Erbfall als auch zu Lebzeiten. Ziel ist es, eine reibungslose und steuerlich optimierte Übergabe zu ermöglichen, damit Ihr Unternehmen erfolgreich in die nächste Generation übergeht.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Fachanwalt für Erbrecht und lassen Sie Ihre Erbschaftsangelegenheiten rechtssicher regeln.
Der richtige Fachanwalt für Erbrecht sichert Ihren Anspruch
Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche im Erbrecht
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch, der im Falle der Enterbung greift. Er schützt nahe Angehörige, wenn diese durch ein Testament und dem Willen des Erblassers von der Erbfolge ausgeschlossen wurden oder weniger erhalten sollen, als ihnen gesetzlich zusteht. Der Pflichtteil sichert somit einen Mindestanspruch auf das Vermögen des Verstorbenen und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dies bedeutet: Selbst, wenn Sie im Testament ausgeschlossen wurden, haben Sie als pflichtteilsberechtigter Erbe Anspruch auf diesen Anteil. Ein Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Pflichtteilsansprüche geltend zu machen und eine gerechte Verteilung des Erbes zu gewährleisten.
Schritt für Schritt zur Durchsetzung des Pflichtteils
Nach dem Todesfall eines nahen Angehörigen und der Testamentseröffnung ist es wichtig, frühzeitig Ihren Fachanwalt für Erbrecht zu kontaktieren, um den Pflichtteil professionell zu regeln. Der Prozess umfasst mehrere Schritte:
1. Ermittlung der Höhe des Pflichtteils
Die Berechnung des Pflichtteils basiert auf dem Wert des Nachlasses, den der Verstorbene hinterlassen hat. Hierbei zählt das gesamte Vermögen, aber auch Verbindlichkeiten, Schenkungen zu Lebzeiten und eventuelle Verfügungen. Wir klären für Sie die exakte Berechnung und identifizieren Ihren Anspruch.
2. Einsichtnahme in das Nachlassverzeichnis
Um den Nachlass korrekt zu erfassen, ist oft Einsicht in das Nachlassverzeichnis notwendig. So können auch Vermögenswerte und Schenkungen aus der Vergangenheit berücksichtigt werden, die für die Pflichtteilsberechnung wichtig sind. Hierbei sorgt ein Fachanwalt für Erbrecht dafür, dass alle Vermögensbestandteile transparent und nachvollziehbar aufgelistet werden.
3. Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs
Kommt es zu Differenzen mit anderen Erben oder dem Testamentserben, kann die Durchsetzung des Pflichtteilsanspruchs ein komplexer Prozess sein. Mit pragmatischem und zielgerichtetem Vorgehen vertreten wir Ihre Interessen und streben eine außergerichtliche Lösung an. Sollte es jedoch zu Streitigkeiten kommen, setzen wir Ihre Ansprüche selbstverständlich gerichtlich durch.
Pflichtteilsergänzungsanspruch – Schenkungen berücksichtigen lassen
Besonders kompliziert wird es, wenn der Verstorbene kurz vor seinem Tod Vermögenswerte verschenkt hat. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch schützt die Pflichtteilsberechtigten auch in solchen Fällen. Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod gemacht wurden, können zum Nachlasswert hinzugerechnet werden, um den Pflichtteil zu berechnen. Hier gibt es allerdings viele zu beachtende Einzelfälle. Eine mit einem Nießbrauch belastete Immobilie wird meistens im Rahmen der Pflichtteilsergänzung weit über die 10-Jahresgrenze hinaus Berücksichtigung finden. Unter Ehegatten beginnt die 10-Jahresfrist erst mit Ende der Ehe. Ein Fachanwalt für Erbrecht ermittelt den Einfluss solcher Schenkungen und hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf den tatsächlichen Wert des Nachlasses durchzusetzen.
Vermögen sichern und den Pflichtteil erfolgreich durchsetzen
Unser Ziel ist es, Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen und eine sichere Basis für die Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruchs zu schaffen. Gerade bei komplexen Nachlässen und umfangreichem Vermögen ist eine sachliche und fundierte Herangehensweise unerlässlich. So stellen wir sicher, dass Sie Ihren Anteil an Immobilien, Bankguthaben, Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen erhalten und gegen etwaige Benachteiligungen geschützt sind.
Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Wenn Sie als testamentarischer Erbe eingesetzt worden sind und pflichtteilsberechtigte Personen vorhanden sind, sollten Sie nach Testamentseröffnung schnellstmöglich einen Anwalt für Erbrecht aufsuchen. Bei der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ist von Anfang an eine saubere Kommunikation entscheidend. Hier muss überprüft werden, welche Informationen Sie dem Pflichtteilsberechtigten zur Verfügung stellen müssen und welche nicht. Ebenso sollte schnellstmöglich der Nachlass konstituiert werden. Hier sollte also nach einem bestimmten Muster aufgelistet werden, welche Vermögenswerte der Erblasser vererbt hat.

Erlangung oder Erfüllung von Vermächtnissen
Vermächtnisse sind letztwillige Zuwendungen des Erblassers an Dritte, ohne dass diese Erben werden. Häufig werden konkrete Vermögensgegenstände wie ein Gebäude an Personen vermacht, manchmal aber auch „nur“ ein Geldbetrag. Ein Fachanwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei der Erlangung oder der Erfüllung von Vermächtnissen.
Schlichtung durch einen Fachanwalt für Erbrecht
Bei Konflikten im Erbfall geht es ums Ganze
Erbstreitigkeiten führen oft zu erheblichen finanziellen Belastungen und es gibt einige Fallstricke zu beachten. Bei der Auseinandersetzung um den Nachlass sind viele rechtliche Aspekte zu klären: Wer ist Erbe? Welche Ansprüche bestehen auf Pflichtteil oder Erbschaft? Erbstreitigkeiten entstehen, wenn das Testament angefochten wird, das Testament nicht eindeutig ist oder keines vorhanden ist. Wenn Erbende sich über die Verteilung des Vermögens uneinig sind, kommt es auch häufig zu Streitigkeiten.
Solche Streitigkeiten erschweren die Abwicklung des Nachlasses. Um dies zu vermeiden, setzen wir auf pragmatische und ergebnisorientierte Lösungen. Ein erfahrener Fachanwalt für Erbrecht kann bereits im Vorfeld Spannungen erkennen und gezielt zu einer einvernehmlichen Lösung beitragen. Unsere Expertise in Verhandlung und Streitvermittlung hilft dabei, Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten tragbar sind.
Ein Fachanwalt für Erbrecht berät Sie umfassend, um Ihre Ansprüche auf den Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzungen zu sichern und, wenn nötig, vor Gericht durchzusetzen. Wir lösen Ihre Konflikte rund um die Erbschaft und schützen Ihre rechtlichen Interessen.
Eines der Alleinstellungsmerkmale unserer Kanzlei ist, dass wir seit vielen Jahren mit dutzenden Experten interdisziplinär zusammenarbeiten. Seien es Auktionshäuser, Gutachter für Wertgegenstände oder Gebäudegutachter: Dieses dichte Netzwerk an Experten garantiert eine schnelle und sachgerechte Abwicklung Ihres Anliegens.
Die Erbengemeinschaft: Wenn mehrere Erben zusammenkommen
Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt. Dabei ist es unerheblich, ob eine gesetzliche Erbfolge oder ein Testament vorliegt.
Die Erbengemeinschaft gehört zu den schwierigsten Gefügen im Erbrecht. Sie entsteht automatisch ohne Zutun der Erben. Dabei verwalten alle Miterben den Nachlass gemeinsam und müssen bis zu ihrer Auflösung alle wichtigen Entscheidungen bezüglich des Nachlasses gemeinsam treffen.
Das Ziel dieser Erbengemeinschaft ist grundsätzlich die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Damit ist die Verteilung des Nachlasses unter den Miterben gemeint. Das Problem: Meist haben die Erben unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie der Nachlass verteilt werden soll.
Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist daher besonders konfliktträchtig. Hier ist entscheidend, dass Sie von Anfang an Ihr Interesse zum Ausdruck bringen und anmelden. Insbesondere der Umgang mit Immobilien im Nachlass ist streitbehaftet. Hier berät Sie unser Fachanwalt für Erbrecht über alle rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten.
Richtig vererben mit unserem Fachanwalt für Erbrecht
Unternehmensnachfolge: Gestalten Sie jetzt die Zukunft Ihres Unternehmens
Die Planung der Unternehmensnachfolge gehört zu den komplexesten und zugleich wichtigsten Aufgaben eines Unternehmers. Eine frühzeitige und vorausschauende Nachfolgeplanung ist entscheidend, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig steuerliche sowie rechtliche Herausforderungen zu meistern. Wenn die Nachfolge nicht geregelt ist, kann der unerwartete Tod oder eine schwere Erkrankung des Unternehmers das Unternehmen in eine Krise stürzen und im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen.
Besonders Unternehmer, die ihre Firma als Altersvorsorge aufgebaut haben, sollten rechtzeitig mit der Planung beginnen. Dabei geht es nicht nur um die Suche nach einem geeigneten Nachfolger, sondern auch um die Wertermittlung des Unternehmens und die Berücksichtigung steuerlicher Aspekte. Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen, rechtzeitig die nötigen Schritte zu gehen, sodass Ihre persönlichen Wünsche und die Zukunft des Unternehmens sicher gewährleistet sind.
Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren begleitet Sie auf dem gesamten Weg der Unternehmensnachfolge, von der Beratung und Planung bis hin zur rechtssicheren Umsetzung. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung als interdisziplinäre Kanzlei und gestalten Sie die Nachfolge Ihres Unternehmens rechtzeitig, um spätere Konflikte oder Verluste zu vermeiden.
FAQs an unseren Fachanwalt für Erbrecht
Erbfall, Pflichtteil und Nachlass – Klärung der häufigsten rechtlichen Fragen
Eine Erstberatung bei einem Anwalt für Erbrecht kostet in unserer Kanzlei maximal 190 € netto. Die Kosten orientieren sich an der notwendigen Beratungszeit, können also auch geringer ausfallen. In einer Erstberatung wird eine oberflächliche Bewertung des Problems vorgenommen und es werden Handlungshinweise gegeben. Im Erbrecht ist es häufig so, dass man ohne Detailansehung des Falles nur allgemeine Empfehlungen geben kann. Sofern die Notwendigkeit von weiterer Beratung oder die Notwendigkeit einer Vertretung besteht, rechnen wir nach einer Gebührenvereinbarung ab, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Mandanten und unserem Arbeitsaufkommen schafft. Dabei orientieren sich unsere Gebühren an dem für Sie erlangbaren Vermögen. Damit wird grundsätzlich ausgeschlossen, dass wir mit unseren Kosten Ihre Erbschaft aufzehren.
Wir wickeln alle Probleme beim Vermögensübertrag ab. Mit der Beauftragung von uns erhalten Sie Ihr Erbe oder Ihren Pflichtteil. Wir verstehen uns als Full-Service-Kanzlei. Das heißt, dass wir Sie vom Anfall der Erbschaft, über die Erlangung der Erbschaft bis zur Erbschaftssteuer betreuen. Wir beraten Sie und vertreten Sie nach außen in Konfliktsituationen.
Die Abwicklungen von Erbschaften sind häufig schwierig. Das liegt auch daran, dass man nicht so häufig erbt und damit kaum Berührungspunkte mit dem Erbrecht hat. Hier ist es unsere Aufgabe, Ihnen das vererbte Vermögen zu verschaffen. Von der Suche von Vermögenswerten bei Banken oder Grundbuchämtern, über die Erbschaftssteuer bis zur Frage des Erbscheins begleiten wir Sie bis Sie die Erbschaft „in Händen halten“.
Abkömmlinge, Eheleute und manchmal auch Eltern haben ein Anrecht auf Ihren Pflichtteil. Wichtig ist es schnell die richtigen Schritte einzuleiten. Insbesondere muss der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Nachlass geben. Dies hat auf eine bestimmte Art und Weise zu geschehen. Es bietet sich an, bereits von Anfang an zu einem Experten in unserem Hause zu kommen, da die erteilte Auskunft der Dreh und Angelpunkt des weiteren Verfahrens ist. Ein Fachanwalt für Erbrecht achtet darauf, dass der Erbe die korrekten Informationen erteilt um auf dieser Grundlage den Zahlungsanspruch zu realisieren.
Das häufigste Problem, mit dem sich ein Fachanwalt für Erbrecht befasst, sind Immobilen-Erbschaften. Es kommt häufig darauf an, ob es eine selbst bewohnte Immobile ist oder ein Rendite-Objekt. In jedem Fall tritt der Erbe in die Eigentümerstellung ein und hat die Rechte entsprechend wahrzunehmen. Möglicherweise haben Sie so plötzlich Vermieterpflichten wahrzunehmen. In jedem Fall müssen Sie sich um die Verkehrssicherung des Gebäudes kümmern, häufig auch um die Gebäudeversicherung. Eine Immobilie zu erben ist erstmal schön. Um diesen schönen Moment zu erhalten und eine etwaige erbschaftssteuerliche Belastung gering zu halten, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen.
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Liegt Ihnen ein eindeutiges notarielles Testament vor, ist ein Erbschein in der Regel nicht erforderlich. In allen anderen Fällen wird er jedoch häufig benötigt. In der Regel sollte die Beantragung eines Erbscheins vermieden werden: Sie dauert häufig lange und verursacht weitere Kosten.

Vom Experten für Erbrecht beraten lassen
Rechtsberatung für Ihren individuellen Fall – von der ersten Einschätzung bis zur erfolgreichen Lösung
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und umfassendes Fachwissen, um Ihnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten zur Seite zu stehen. Wir bieten Ihnen in unserer Kanzlei in Oberhausen eine persönliche Beratung und umfassende Betreuung, um Sie in jeder Phase des Prozesses zu unterstützen. Wir arbeiten effizient, transparent und stets in Ihrem besten Interesse.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht kombiniert fundiertes Wissen mit Praxiserfahrung, um Ihr Erbe bestmöglich zu sichern und Ihre Interessen effizient umzusetzen. Dabei profitieren Sie von einer ganzheitlichen Betreuung durch unser interdisziplinäres Team, bestehend aus Anwälten, Notaren, Steuerberatern und zertifizierten Testamentsvollstreckern.

Kontaktaufnahme
Gerne können Sie unser Formular nutzen oder uns eine E-Mail senden. Unser Sekretariat wird sich zeitnah telefonisch bei Ihnen melden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch direkt telefonisch zur Verfügung.
Erstgespräch
Nachdem Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. In diesem nehmen wir uns Zeit, Ihr Anliegen im Detail zu besprechen, Ihre individuelle Situation zu analysieren und die nächsten Schritte sorgfältig zu planen.
Vertretung
Wir vertreten Ihre Interessen: Sowohl vor Gericht als auch in außergerichtlichen Verhandlungen. Mit fundiertem Fachwissen und einer lösungsorientierten Strategie setzen wir uns dafür ein, die bestmöglichen Ergebnisse für Sie zu erreichen.
Kontakt zu ihrem Anwalt für Erbrecht in Oberhausen
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Herr Buchartowski ist Fachanwalt für Erbrecht, zertifizierter Testamentsvollstrecker, Leiter unserer hauseigenen Nachlassabteilung und seit vielen Jahren als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker tätig. Er hält etwa 15 Mal im Jahr zu verschiedenen Anlässen Fachvorträge im Erbrecht und doziert in der Ausbildung von Juristen seit vielen Jahren zu erbrechtlichen Themen.

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