Medizinrecht

Wir beraten und vertreten im Medizinrecht sowohl Behandler- als auch Patientenseite.

Wir betreuen insbesondere Mandate zur Durchsetzung und Abwehr von arzthaftungsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere von Schmerzensgeldansprüchen, Auskunfts- sowie Einsicht- und Herausgabeansprüchen im Zusammenhang mit Krankenunterlagen, Darlegung und Beweis von Behandlungsfehlern und unterbliebener oder unzureichender Aufklärung, Abfindungsvereinbarungen

Auf Behandlerseite bieten wir insbesondere Beratung und Betreuung von im Rahmen von Praxisgründungen und- übernahmen einschließlich der Gestaltung von Übernahmeverträgen sowie der Betreuung des Überganges der Vertragsarztzulassung an. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Gestaltung im Bereich der ärztlichen Kooperation (Berufsausübungsgemeinschaften), hier insbesondere von Gestaltung und Prüfung von Gesellschafts- und Kooperationsverträgen sowie deren Vollziehung.

  • Arzthaftung, hier Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

  • Betreuung und Gestaltung im Rahmen einer Praxisübergabe

  • Kooperation von Ärzten, insbesondere gesellschaftsvertragliche Gestaltungen

  • Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen