Familienrecht
Wir vertreten Sie sowohl im Trennungs- als auch im Scheidungsverfahren. Ebenso beraten wir Sie über Regelungen zur elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht mit Kindern. Auch bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen setzen wir uns für Sie ein. Nicht zuletzt sorgen wir auch für die Durchsetzung von Versorgungsausgleichs – und Zugewinnausgleichsansprüchen. Im Falle von Eilbedürftigkeit unterstützen wir Sie bei der schnellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Begehren im einstweiligen Rechtsschutz.
Scheidung
Unterhalt
Zugewinn
Versorgungsausgleich
Sorge-und Umgangsrecht
Vertretung vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Erwirkung und Durchsetzung von einstweiligen Verfügungen