Erbrecht

Im Rahmen einer Erbschaft kann es zu vielfältigen Problemstellungen kommen. Es ist zu prüfen, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist. Der Nachlass ist zu prüfen und gegebenenfalls von Dritten herauszufordern; übergangenen Angehörigen können Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen. Wir bieten umfangreiche Beratung und Betreuung im Bereich der Feststellung und Durchsetzung einer Erbenstellung durch Betreuung im Erbscheins- oder Klageverfahren, bei der Sicherung und Herausgabe des Nachlasses von Dritten sowie der Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen von Pflichtteilsberechtigten.

  • Feststellung des Erbrechtes im Erbscheins- oder Klageverfahren

  • Durchsetzung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen gegen Dritte

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

  • Beratung, Gestaltung und Prüfung von Erbauseinandersetzungen

  • Die Anfechtung von Testamenten

  • Beratung und Gestaltung von Unternehmensnachfolge (von Todes wegen und unter Lebenden)

  • Vertretung bei der Erlangung von Erbschaften

  • Beratung bezüglich der vermögenssichernden Gestaltung des Lebensabends, insbesondere zur Vermeidung des Vermögensdurchgriffs von Sozialhilfesystemen

  • Beratung und Vertretung bei Nachlasspflegschaften /-verwaltungen und Testamentsvollstreckungen

  • Vertretung im Falle des Regresses der Sozialhilfebehörden, insbesondere nach § 102 SGB XII