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Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten und beraten private Vermieter und Mieter sowie Immobilienunternehmen sowohl im Wohnungs- als auch im Gewerbemietrecht.

Wir kümmern uns hierbei um die Durchsetzung von Ansprüchen im laufenden Mietverhältnis sowie bei und zur Beendigung solcher Verträge.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sind wir sowohl für Verwalter, Eigentümergemeinschaften als auch einzelne Eigentümer tätig. Hierbei liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Durchsetzung von Wohngeldansprüchen sowie in der Durchführung von Beschlussanfechtungsklagen.

Wohnraum- und Gewerbemietrecht

Ausspruch und Durchsetzung von Kündigungen und Räumungsklagen

Prüfung von Nebenkostenabrechnungen

Durchsetzung und Überprüfung von Mieterhöhungen

Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft

Inkasso von Mietforderungen

Inkasso von Forderungen der Eigentümergemeinschaft

Das Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis und im Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter streitanfällig. Das Mietrecht regelt dieses Rechtsverhältnis und stellt einen Versuch dar, Rechtsstreitigkeiten durch konkrete Regelungen zu vermeiden. Das Mietrecht wird größtenteils im bürgerlichen Gesetzbuch normiert und durch einige Spezialgesetze erweitert. Darüber hinaus wird das Mietrecht von zahlreichen konkreten Einzelfallentscheidungen der zuständigen Gerichte geprägt.

Das Wohneigentumsgesetz schafft den Rechtsrahmen zum Erwerb am Eigentum einer einzelnen Wohneinheit statt einem vollständigen Haus und/oder Grundstück. Mit dem Kauf der einzelnen Wohnung erwerben Sie Sondereigentum (Wohnungs- oder Teileigentum) und auch Gemeinschaftseigentum.
Zum Sondereigentum zählen unter anderem Nichttragende Innenwände, Sanitäranlagen, Fußbodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidung, Heizkörper und Innentüren.

Die Gesamtheit der Wohnungseigentümer in einem Gebäude bildet die Eigentümergemeinschaft, die unterschiedliche gemeinsame Angelegenheiten aus dem Gemeinschaftseigentum regelt. Rechte, Pflichten und Aufwendungen aus dem Sondereigentum betreffen alleine den einzelnen Eigentümer. Das Gemeinschaftseigentum, also Gebäudeteile, die gemeinsam genutzt werden betrifft die Eigentümergemeinschaft als Gesamtheit aller Eigentümer.
Zum Gemeinschaftseigentum gehören beispielsweise das Gebäude samt Fassade, das Grundstück und die Bepflanzung, Dach und Fundament, das Treppenhaus, die Eingangstür, der Aufzug.

Langjährige Praxiserfahrung und eine hohe Expertise sind unsere Referenz im Mietrecht und Wohneigentumsrecht (WEG). Wir beraten Sie gerne umfassend in allen Fragen dieses Rechtsgebiets.