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Rechtsanwälte - Medizinrecht

Wir beraten und vertreten im Medizinrecht sowohl Behandler- als auch Patientenseite.

Wir betreuen insbesondere Mandate zur Durchsetzung und Abwehr von arzthaftungsrechtlichen Ansprüchen, insbesondere von Schmerzensgeldansprüchen, Auskunfts- sowie Einsicht- und Herausgabeansprüchen im Zusammenhang mit Krankenunterlagen, Darlegung und Beweis von Behandlungsfehlern und unterbliebener oder unzureichender Aufklärung, Abfindungsvereinbarungen

Auf Behandlerseite bieten wir insbesondere Beratung und Betreuung von im Rahmen von Praxisgründungen und- übernahmen einschließlich der Gestaltung von Übernahmeverträgen sowie der Betreuung des Überganges der Vertragsarztzulassung an. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung und Gestaltung im Bereich der ärztlichen Kooperation (Berufsausübungsgemeinschaften), hier insbesondere von Gestaltung und Prüfung von Gesellschafts- und Kooperationsverträgen sowie deren Vollziehung.

Arzthaftung, hier Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

Betreuung und Gestaltung im Rahmen einer Praxisübergabe

Beratung und Gestaltung von Praxiskaufverträgen

Kooperation von Ärzten, insbesondere gesellschaftsvertragliche Gestaltungen

Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen

Vor dem Hintergrund komplexer und vielschichtiger medizinischer Fragen, ist die Regelungen von medizinrechtlichen Streitigkeiten häufig fehleranfällig und kann bei unzureichender fachlicher und praktischer Erfahrung massive Nachteile in der Prozessführung produzieren. Mit dem Verhandlungsgeschick unserer erfahrenen Rechtsanwälte im Medizinrecht, können einige medizinrechtliche Rechtsstreitigkeiten bereits außergerichtlich geklärt werden. Im Falle eines Prozesses vertreten wir sowohl Behandler als auch Patienten bei der Durchsetzung beziehungsweise der Abwehr von arzthaftungsrechtlichen Ansprüchen.

Medizinrecht besteht nicht nur aus dem Rechtsverhältnis zwischen Behandler und Patient. Unsere Experten im Medizinrecht beraten mit langjähriger Praxiserfahrung Angehörige der Heilberufe in Ihrer Tätigkeit als "Unternehmen" und kennen uns aus in der Sprache und Arbeitsweise der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, der berufsständischen Vertretungen und Kammern, der Beschwerdeausschüsse, Disziplinarausschüsse, Zulassungsausschüsse, Berufungsausschüsse, der Krankenkassen und Pflegekassen.
Wir sind Partner von Patienten, Ärzten, Zahnärzten und Pflegeeinrichtungen in allen Bereichen des Medizinrechts und begleiten Sie stets auf dem neusten Stand der komplizierten und sich häufig ändernden gesetzlichen Regelungen und Verfahrensordnungen.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen im Medizinrecht gerne an uns.