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Rechtsanwälte - Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Neugründer, Einzelunternehmer sowie mittelständische Unternehmen bei der richtigen Auswahl und Gestaltung der Rechtsform sowie bei der Betreuung im laufenden Geschäftsbetrieb. Hierbei gestalten und überprüfen wir Gesellschaftsverträge und Satzungen und finden so die für Sie optimale gesellschaftsrechtliche Regelung. Bei und mit uns können Sie Anteilsübertragungen, Treuhandverhältnisse und Gesellschaftsvertragsänderungen rechtssicher durchführen und die Aufnahme und den Austritt von Gesellschaftern vollziehen.

Gesellschaftsgründungen, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen

Umgestaltung einer Gesellschaft einschließlich Umwandlungsmaßnahmen

Unternehmenskäufe/ -verkäufe und Anteilsübertragungen

Treuhandverhältnisse

Aufnahme und Austritt und von Gesellschaftern

Gesellschaftsvertragsänderungen

Das Gesellschaftsrecht normiert das Recht juristischer Personen. Jeder Mensch ist eine so genannte natürliche Person. Juristische Personen sind in Abgrenzung dazu Gesellschaften, die nach gesetzlichen regeln gegründet werden können. Hierzu zählen zum Beispiel die Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (oHG), Unternehmergesellschaft (UG) und einige weitere. Unterschiede der verschiedenen Gesellschaftsformen finden sich in unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Organisation und der Mitwirkungsmöglichkeiten der Gesellschafter im Einzelnen.

Ein Schwerpunkt unserer Arbeit im Gesellschaftsrecht ist die Gründung von Gesellschaften und Gestaltung von Verträgen. Wir beraten Sie umfassend bei der Findung der geeigneten Gesellschaftsform, beantworten Fragen nach den Möglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen der unterschiedlichen Gesellschaftsformen, sowie Fragen nach dem Arbeitsaufwand des Betriebs der jeweiligen Gesellschaft. Zudem gestalten wir für Sie, im Rahmen des gesellschaftrechtlichen Spielraums, den idealen Gesellschaftsvertrag, der die vereinbarten Regelungen enthält. Auch Geschäftsführerverträge und weiteres Vertragswerk im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit werden von uns erstellt.

Unsere Rechtsanwälte im Gesellschaftsrecht beraten Sie umfassend in allen Fragen auf diesem Rechtsgebiet. Langjährige Praxiserfahrung und Expertise sind unsere Referenz auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Kontaktieren Sie unsere Anwälte, wenn Sie im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit auf rechtliche Herausforderungen treffen. Wir beraten Sie bei der Unternehmensgründung, in Vertragsfragen jeglicher Art und bei der Abwicklung von Handelsgeschäften.