Notare – Erbrecht
Um Streitigkeiten nach dem Todesfall zu vermeiden und um steuerlichen Nachteilen vorzubeugen, sollten Sie sich frühzeitig um eine klare und professionelle Regelung des Nachlasses kümmern. Die in unserer Sozietät tätigen Notare bieten Ihnen aufgrund ihrer großen Erfahrung eine an Ihren persönlichen Bedürfnissen ausgerichtete Beratung bei der Abfassung von Testamenten, Erbverträgen sowie bei der Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen im Rahmen vorweggenommener Erbfolge.
Auch bei der Gestaltung und Beurkundung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Auch als Erbe können Sie auf unsere Hilfe zurückgreifen. Hier bieten wir insbesondere die Beurkundung von Erbscheinsanträgen einschließlich Erbausschlagungen sowie den Entwurf, die Betreuung und die Beurkundung von Erbauseinandersetzungen zur Abwicklung eines Nachlasses an.
Testament
Erbvertrag
vorweggenommene Erbfolge
Unternehmensnachfolge
Übertragungsverträge
Vorsorgevollmachten
Betreuungs- und Patientenverfügung
Erbscheinsanträge
Testamentsvollstreckung