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Rechtsanwälte Erbrecht

Im Rahmen einer Erbschaft kann es zu vielfältigen Problemstellungen kommen. Es ist zu prüfen, wer Erbe des Verstorbenen geworden ist. Der Nachlass ist zu prüfen und gegebenenfalls von Dritten herauszufordern; übergangenen Angehörigen können Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zustehen. Wir bieten umfangreiche Beratung und Betreuung im Bereich der Feststellung und Durchsetzung einer Erbenstellung durch Betreuung im Erbscheins- oder Klageverfahren, bei der Sicherung und Herausgabe des Nachlasses von Dritten sowie der Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen von Pflichtteilsberechtigten.

Feststellung des Erbrechtes im Erbscheins- oder Klageverfahren

Durchsetzung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen gegen Dritte

Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Beratung, Gestaltung und Prüfung von Erbauseinandersetzungen

Die Anfechtung von Testamenten

Beratung und Gestaltung von Unternehmensnachfolge (von Todes wegen und unter Lebenden)

Vertretung bei der Erlangung von Erbschaften

Beratung bezüglich der vermögenssichernden Gestaltung des Lebensabends, insbesondere zur Vermeidung des Vermögensdurchgriffs von Sozialhilfesystemen

Beratung und Vertretung bei Nachlasspflegschaften /-verwaltungen und Testamentsvollstreckungen

Vertretung im Falle des Regresses der Sozialhilfebehörden, insbesondere nach § 102 SGB XII

Pflichtteil im Erbrecht 

Fragestellungen zum Thema Pflichtteil, Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen gehören zu den einschlägigsten Aspekten im Erbrecht. Besonders dann, wenn familiäre Verhältnisse streitbehaftet sind. Häufig stellt sich dann die Frage nach Enterbung, wie enterbt werden kann und wem Pflichtteilsansprüche zustehen. Gesetzlich ist ein Pflichtteil für die Nachkommen und den Ehepartner des Erblassers vorgesehen. Auch im Bezug auf die Testamentsgestaltung ist dieser Aspekt besonders wichtig, da ein Pflichtteilsentzug nur unter engen Vorgaben möglich ist.

Unternehmensnachfolge 

Die Unternehmensnachfolge zu planen und umzusetzen ist eine der fachlich anspruchsvollsten Aufgaben in Ihrer Karriere als Gewerbetreibender.
Bei der Unternehmensnachfolge ist vorausschauende Planung notwendig. Unsere Erfahrung zeigt, dass eine frühzeitige Beratung zur Unternehmensnachfolge die Planung erleichtert und ermöglicht, ohne Zeitdruck die Voraussetzungen der Unternehmensnachfolge zu schaffen und Ihre gewünschten Ziele sicherzustellen. Unternehmen sind vielmals auch ein Aspekt der persönlichen Altersvorsorge. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig unsere Beratung in Anspruch zu nehmen und die nötigen Überlegungen mit Weitsicht anzustellen.

Leider kommt es noch häufig vor, dass Unternehmer die Unternehmensnachfolge nicht regeln. Im Falle von Tod oder schwerer Erkrankung des Unternehmers entstehen dadurch massive Probleme, die in einigen Fällen zur Insolvenz oder Auflösung des Unternehmens führen. Hieraus ergeben sich einschneidende Folgen für die finanzielle Absicherung des eigenen Ruhestandes, der Pflege und der Familie.

Bei der Unternehmensnachfolge können unterschiedliche Probleme auftreten. Hierzu gehören eine realistische Wertermittlung, die Suche nach einem geeigneten Nachfolger sowie rechtliche und steuerrechtliche Fragen. Überlassen Sie Ihre Unternehmensnachfolge deshalb nicht dem Zufall und gestalten die Nachfolge Ihres Unternehmens rechtzeitig. Langjährige Praxiserfahrung und ein breiter Mandantenstamm aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts sind unsere Referenz für die Begleitung Ihrer Unternehmensnachfolge. Profitieren Sie auch von unserer interdisziplinären Ausrichtung und nutzen die Beratung unserer Notare, Steuerberater und Rechtsanwälte.